Arbeitsbereich
Unsere Arbeitsrechtsexperten sind
sowohl mit dem individuellen als auch dem kollektiven Arbeitsrecht
vertraut. Wir beraten Arbeitnehmer sowie private und öffentliche
Arbeitgeber, mit oder ohne tarifvertragliche Bindung.
Wir beraten bei der Aufnahme eines
Arbeitsverhältnisses, bei Streitigkeiten, die während des
Arbeitsverhältnisses entstanden sind, und nicht zuletzt bei
Streitigkeiten in Verbindung mit der Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses.
Beispiele für unsere
Arbeitsbereiche:
Arbeitsverträge,
hierunter besonders in Verbindung mit folgenden Verhältnissen:
Änderung der Arbeitskonditionen
während der Anstellung, hierunter
-
Fristen
-
Konsequenzen
-
Forderungen an Änderung bzw.
Anpassung des Arbeitsvertrages
-
Übrige Bedingungen, hierunter
Loyalitätspflicht des Arbeitsnehmers während der Dauer des
Arbeitsvertrages
Kündigung und fristlose
Kündigung, hierunter
-
Freistellung
-
Suspension
-
Arbeit während der
Kündigungsfrist
-
Rücktrittsverträge
-
Abwicklung von Urlaub während der
Kündigungsfrist
-
Arbeitsbezogene Lohnnebenleistungen
wie Dienstwagen und Diensttelefon während der Kündigungsfrist
-
Loyalitätspflicht des Mitarbeiters
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Honorierung von
wettbewerbsbeschränkenden Klauseln und/oder eventuelle Kündigung
beim Ausscheiden eines Mitarbeiters
Wahrnehmung der Interessen der
Parteien bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bei
Beratung bei besonderen oder
komplexen Verhältnissen, hierunter bei bzw. als
-
Tarifverhandlungen
-
Schlichtung
-
Gutachten
-
Schiedsrichter
-
Anwaltsprüfungen