Baurecht

DAHL bietet seine Kompetenzen bei baurechtlichen Problemstellungen an – angefangen bei der Abschließung von Verträgen bis hin zur Einleitung eventueller Schlichtungsmaßnahmen.

Wir beraten unsere Mandanten über baurechtliche Problemstellungen bei jeder Art von Bautätigkeit. Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Projektentwickler, öffentliche und private Bauherren, Unternehmer und Alleinunternehmer.

Zu unseren Beratungsleitungen zählen die Ausarbeitung und die Verhandlung von u. a.:

  • Bauverträgen
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Beraterverträgen
  • Konsortialverträgen
  • Joint-Venture-Verträgen
  • Hauptunternehmerverträgen
  • Subunternehmerverträgen
  • Lieferverträgen

Wir leisten Unterstützung bei der Kommunikation mit den Behörden im weitesten Sinne und bei der Erläuterung von Versicherungsinhalten. Ein zentraler Teil unserer Beratung beschäftigt sich mit Übertragungen und anderen Formen der Sicherheitsleistung - hierunter Garantien - sowie mit der Finanzierung der Bauleistung.

Während der Bauleistung sind wir laufend durch unsere Beratung in den Prozess eingebunden und sind somit ein wertvoller Sparringspartner unseres Mandanten.

Wir haben viel Erfahrung mit Schiedsverfahren, die baurechtliche Verhältnisse betreffen, ganz gleich, ob das Schiedsverfahren an der dänischen Schiedsstelle für die Bauwirtschaft oder an einem internationalen Schiedsgericht, das vom International Chamber of Commerce oder anderen internationalen Schiedsstellen eingerichtet sein kann, erhoben wird. Bei vergaberechtlichen Problemen leisten wir Unterstützung beim dänischen Vergabebeschwerdeausschuss.

Auch bei außergerichtlichen Schlichtungen sind wir gern behilflich, denn einige unserer Juristen sind ausgebildete Mediatoren.

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