Corporate Commercial
DAHL berät dänische und internationale Unternehmen über allgemeine gewerbliche Verhältnisse: Gesellschaftsrecht, Unternehmensübertragungen, börsenrechtliche Verhältnisse, die Arbeit im Aufsichtsrat und allgemeine Gewerbeverträge.
Neben breit gefächerter Kompetenz in
den gewerberechtlichen Fachbereichen besitzen unsere Rechtsanwälte
in der Fachgruppe Corporate Commercial ebenfalls bedeutendes Wissen
über kommerzielle Verhältnisse. In dem Umfang, in dem dies
erforderlich ist, nehmen wir auch unsere übrigen Spezialisten in
Anspruch.
Im Fachbereich Corporate Commercial
beschäftigen unsere Juristen sich vorwiegend mit
Unternehmensübertragungen, Generationswechsel und
Gesellschaftsrecht - hierunter Fusionen und Spaltungen.
Bei Unternehmensübertragungen umfasst
unsere Beratung alle Aspekte der Transaktion:
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Planung des Prozesses
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Beratung über die
Transaktionsstruktur
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Durchführung von käufer- oder
verkäuferbezogenen Due-Diligence-Prüfungen
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Ausarbeitung von
Transaktionsunterlagen
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Verhandlung und Beratung über
Finanzierung und Implementierung der Transaktion
Bei Unternehmensübertragungen stellen
wir ein Team zusammen, das einen zügigen Geschäftsgang sicherstellt
und gleichzeitig garantiert, dass alle juristischen Bereiche
kompetent abgedeckt werden.
Wir planen und leiten den Kauf von
Unternehmen im Ausland. Bei länderübergreifenden Transaktionen
verfügen wir über ein enges Netz an ausländischen Kanzleien, die
sich auf Unternehmensübertragungen spezialisiert haben.
Unsere Leistungen im Bereich
Gesellschaftsrecht umfassen u. a.:
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Unternehmensgründung, hierunter Wahl
der Gesellschaftsform (Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft,
Kommanditgesellschaft, Partnergesellschaft, Genossenschaft,
Stiftung oder Verein)
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Verhältnisse, die Aktieninhaber
betreffen, hierunter Vereinbarungen
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gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
wie Änderung der Kapitalverhältnisse, Unternehmensführung oder
Änderung der Satzungen
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Arbeit des Aufsichtsrats
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Übernahme des Vorsitzes bei
Generalversammlungen, Gesellschafterversammlungen,
Aktionärsversammlungen oder Hauptversammlungen
In Zusammenarbeit mit den Anwälten in
unserer Prozessabteilung beraten wir ferner über
schadensersatzrechtliche Verhältnisse, die die Direktion, den
Aufsichtsrat und die Eigentümer der Gesellschaft betreffen.
Unsere Leistungen im Bereich
kommerzieller Verträge umfassen u. a.:
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Handelsverträge
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Handelsvertreter- und Händlerverträge
(hierunter Franchiseverträge)
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Entwicklungs- und
Lizenzverträge
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Standardbedingungen (hierunter
Verkaufs- und Lieferbedingungen)