Corporate Commercial

DAHL berät dänische und internationale Unternehmen über allgemeine gewerbliche Verhältnisse: Gesellschaftsrecht, Unternehmensübertragungen, börsenrechtliche Verhältnisse, die Arbeit im Aufsichtsrat und allgemeine Gewerbeverträge.

Neben breit gefächerter Kompetenz in den gewerberechtlichen Fachbereichen besitzen unsere Rechtsanwälte in der Fachgruppe Corporate Commercial ebenfalls bedeutendes Wissen über kommerzielle Verhältnisse. In dem Umfang, in dem dies erforderlich ist, nehmen wir auch unsere übrigen Spezialisten in Anspruch.

Im Fachbereich Corporate Commercial beschäftigen unsere Juristen sich vorwiegend mit Unternehmensübertragungen, Generationswechsel und Gesellschaftsrecht - hierunter Fusionen und Spaltungen.

Bei Unternehmensübertragungen umfasst unsere Beratung alle Aspekte der Transaktion:

  • Planung des Prozesses
  • Beratung über die Transaktionsstruktur
  • Durchführung von käufer- oder verkäuferbezogenen Due-Diligence-Prüfungen
  • Ausarbeitung von Transaktionsunterlagen
  • Verhandlung und Beratung über Finanzierung und Implementierung der Transaktion

Bei Unternehmensübertragungen stellen wir ein Team zusammen, das einen zügigen Geschäftsgang sicherstellt und gleichzeitig garantiert, dass alle juristischen Bereiche kompetent abgedeckt werden.

Wir planen und leiten den Kauf von Unternehmen im Ausland. Bei länderübergreifenden Transaktionen verfügen wir über ein enges Netz an ausländischen Kanzleien, die sich auf Unternehmensübertragungen spezialisiert haben.

Unsere Leistungen im Bereich Gesellschaftsrecht umfassen u. a.:

  • Unternehmensgründung, hierunter Wahl der Gesellschaftsform (Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnergesellschaft, Genossenschaft, Stiftung oder Verein)
  • Verhältnisse, die Aktieninhaber betreffen, hierunter Vereinbarungen
  • gesellschaftsrechtliche Verhältnisse wie Änderung der Kapitalverhältnisse, Unternehmensführung oder Änderung der Satzungen
  • Arbeit des Aufsichtsrats
  • Übernahme des Vorsitzes bei Generalversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Aktionärsversammlungen oder Hauptversammlungen

In Zusammenarbeit mit den Anwälten in unserer Prozessabteilung beraten wir ferner über schadensersatzrechtliche Verhältnisse, die die Direktion, den Aufsichtsrat und die Eigentümer der Gesellschaft betreffen.

Unsere Leistungen im Bereich kommerzieller Verträge umfassen u. a.:

  • Handelsverträge
  • Handelsvertreter- und Händlerverträge (hierunter Franchiseverträge)
  • Entwicklungs- und Lizenzverträge
  • Standardbedingungen (hierunter Verkaufs- und Lieferbedingungen)

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