Privatrecht

DAHL hat Fachkompetenzen im Bereich von Eheverträgen und in Fragen rund um das Testament. Wir beraten Sie bei Scheidung und Auseinandersetzung und übernehmen auch gern die Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen. Mehrere unserer Rechtsanwälte sind vereidigte Nachlassverwalter. Unsere Juristen haben sich auf Familien- und Erbrecht sowie auf die Behandlung von Nachlässen spezialisiert und können somit bei der Beratung Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen.

Familien- und Erbrecht

Eheverträge und Testamente sowie Verträge über gemeinschaftliches Eigentum von unverheirateten Lebenspartnern, elterliche Sorge und Vermögensverwaltung bei Ehetrennung gehören zu unseren Fachbereichen.

Früher oder später werden Sie sich mit der Verteilung einer eventuellen Erbmasse befassen müssen. Beachten Sie, dass die Verteilung der Erbmasse durch die Errichtung eines Testaments bedingt ist. In vielen Fällen ist es ein Vorteil, ein Testament zu errichten und einen Ehevertrag abzuschließen, beispielsweise im Rahmen eines Generationswechsels, wo es vorteilhaft sein kann, schon früh privatrechtliche Bestimmungen einzubeziehen.

Eigentümer von Unternehmen können zum Beispiel durch einen Ehevertrag sicherstellen, dass bestimmte Vermögenswerte bei Trennung und Scheidung unangetastet bleiben. Auch im Todesfall kann ein Ehevertrag, in dem die Gütertrennung bestimmt wurde, von großer Bedeutung für das Überleben des Unternehmens sein.

Ist ein Unternehmen vollständig von einer Gütertrennung umfasst, wird dieser Vermögenswert im Todesfall des Ehegatten nicht Teil der Nachlassauseinandersetzung. Im Todesfall des Unternehmers garantiert die Gütertrennung kombiniert mit einem Testament, dass ein so großer Teil des Vermögens wie möglich an beispielsweise den Ehegatten oder die Nachkommen übergeht.

Auf der Grundlage des dänischen Erbrechts kann ebenfalls testamentarisch verfügt werden, dass das Erbe der Nachkommen höchstens DKK 1.080.000 pro Kind betragen darf. Hinzu kommen steuer- und abgabentechnische Konsequenzen der privatrechtlich niedergelegtenSchritte. Diese berücksichtigen wir selbstverständlich in unserer Beratung.

 

Behandlung von Nachlässen

DAHL behandelt Nachlässe bei der privaten Teilung des Erbes und als Nachlassverwalter.

Für die Hinterbliebenen stellen sich viele Fragen: Was soll mit dem Unternehmen, dem Hausrat, den Rechnungen, den Bankkonten usw. des Verstorbenen geschehen?

Wie wird sich die Zukunft für den Ehepartner gestalten?

Wir verwalten den Nachlass zügig und sorgfältig. Wir klären Verhältnisse in Bezug auf das Erb- und Nachlassrecht und die hiermit verbundenen steuerrechtlichen Fragen. So stellen wir sicher, dass der Nachlass optimal verwaltet wird.

In der Regel erhalten Sie binnen 3-4 Wochen eine Vorladung vom Nachlassgericht. Es kann ein Vorteil sein, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihre Fragen so schnell wie möglich beantworten und die Verwaltung des Nachlasses erörtern können.

DAHL bietet in solchen Fällen eine Stunde kostenlose Beratung an.

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