Familien- und Erbrecht
Eheverträge und Testamente sowie Verträge über
gemeinschaftliches Eigentum von unverheirateten Lebenspartnern,
elterliche Sorge und Vermögensverwaltung bei Ehetrennung gehören zu
unseren Fachbereichen.
Früher oder später werden Sie sich mit der Verteilung einer
eventuellen Erbmasse befassen müssen. Beachten Sie, dass die
Verteilung der Erbmasse durch die Errichtung eines Testaments
bedingt ist. In vielen Fällen ist es ein Vorteil, ein Testament zu
errichten und einen Ehevertrag abzuschließen, beispielsweise im
Rahmen eines Generationswechsels, wo es vorteilhaft sein kann,
schon früh privatrechtliche Bestimmungen einzubeziehen.
Eigentümer von Unternehmen können zum Beispiel durch einen
Ehevertrag sicherstellen, dass bestimmte Vermögenswerte bei
Trennung und Scheidung unangetastet bleiben. Auch im Todesfall kann
ein Ehevertrag, in dem die Gütertrennung bestimmt wurde, von großer
Bedeutung für das Überleben des Unternehmens sein.
Ist ein Unternehmen vollständig von einer Gütertrennung umfasst,
wird dieser Vermögenswert im Todesfall des Ehegatten nicht Teil der
Nachlassauseinandersetzung. Im Todesfall des Unternehmers
garantiert die Gütertrennung kombiniert mit einem Testament, dass
ein so großer Teil des Vermögens wie möglich an beispielsweise den
Ehegatten oder die Nachkommen übergeht.
Auf der Grundlage des dänischen Erbrechts kann ebenfalls
testamentarisch verfügt werden, dass das Erbe der Nachkommen
höchstens DKK 1.080.000 pro Kind betragen darf. Hinzu kommen
steuer- und abgabentechnische Konsequenzen der privatrechtlich
niedergelegtenSchritte. Diese berücksichtigen wir
selbstverständlich in unserer Beratung.
Behandlung von Nachlässen
DAHL behandelt Nachlässe bei der privaten Teilung des Erbes und
als Nachlassverwalter.
Für die Hinterbliebenen stellen sich viele Fragen: Was soll mit
dem Unternehmen, dem Hausrat, den Rechnungen, den Bankkonten usw.
des Verstorbenen geschehen?
Wie wird sich die Zukunft für den Ehepartner gestalten?
Wir verwalten den Nachlass zügig und sorgfältig. Wir klären
Verhältnisse in Bezug auf das Erb- und Nachlassrecht und die
hiermit verbundenen steuerrechtlichen Fragen. So stellen wir
sicher, dass der Nachlass optimal verwaltet wird.
In der Regel erhalten Sie binnen 3-4 Wochen eine Vorladung vom
Nachlassgericht. Es kann ein Vorteil sein, sich unverzüglich mit
uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihre Fragen so schnell wie
möglich beantworten und die Verwaltung des Nachlasses erörtern
können.
DAHL bietet in solchen Fällen eine Stunde kostenlose Beratung
an.